Anigu Tiersoftware Tutorial

Verwahrungen

Tierpfleger

Diese Anleitung richtet sich an Tierpfleger, die mit der Anigu Tierverwaltung Verwahrungen anlegen möchten.

Die Anigu Tierverwaltung ermöglicht die Erfassung und Verwaltung von Verwahrungen für Tiere.

Verwahrung aufnehmen

Um eine neue Verwahrung in der Anigu Tierverwaltung anzulegen, folge diesen Schritten:

  1. Klicke oben rechts auf das "+"-Symbol, um ein neues Element anzulegen.
  2. Wähle "Verwahrung" aus den verfügbaren Optionen.
  3. Trage die Informationen ein, wer die Verwahrung beauftragt hat. In der Regel ist dies das Veterinäramt.
  4. Erfasse ebenfalls, wer das Tier überbracht hat. Oft handelt es sich dabei um die Polizei oder einen Tiertaxi-Dienst.
  5. Gehe zur Erfassung der Tierdaten über und trage alle relevanten Informationen ein, wie Rasse, Alter, Geschlecht, Chip-Nummer und besondere Merkmale des Tieres.
  6. Nachdem du die Tierdaten erfasst hast, klicke auf "Verwahrung anlegen", um die Verwahrung in der Anigu Tierverwaltung zu speichern.

Bestätigung der Verwahrung

Für den Fall, dass das Tier lediglich von der Polizei oder einem Tiertaxi-Dienst gebracht wurde, ist es möglicherweise erforderlich, die Verwahrung schriftlich zu bestätigen. In diesem Fall solltest du die zuständige Behörde über die Verwahrung informieren und den Tagessatz für die Verwahrung absprechen. Die getroffenen Vereinbarungen können in der Verwahrung festgehalten werden.

Tipp

Wir planen, diesen Prozess in Zukunft als eigenständigen Vorgang in der Software zu unterstützen.

Rückgabe an den Eigentümer

Wenn die Behörde das Tier zur Rückgabe an den Eigentümer freigibt, ist es in der Regel erforderlich, dass der Eigentümer zuerst eine Zahlung leistet.

Tipp

In der Anigu Tierverwaltung werden die Kosten nicht direkt dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Stattdessen werden die Kosten immer der Behörde gegenüber abgerechnet, da diese für die Kostenabrechnung mit dem Eigentümer verantwortlich ist.

Überprüfe, ob alle Kosten, die mit Tierarztleistungen und der Unterbringung des Tieres gemäß dem vereinbarten Tagessatz verbunden sind, ordnungsgemäß abgerechnet wurden.

Stelle sicher, dass die Zahlung erfolgt ist. Es gibt zwei Szenarien:

  • Wenn die Behörde die Zahlung übernimmt, sorge dafür, dass du eine Bestätigung von ihnen erhältst, dass die Zahlung erfolgt ist. Hierbei erfasst du die Zahlung nicht jetzt sondern erst, wenn du das Geld von der Behörde erhalten hast.
  • Falls der Eigentümer die Forderung direkt vor Ort begleicht, erfasse die Zahlung in der Anigu Tierverwaltung. Halte die Einzelheiten der Zahlung fest, einschließlich des Datums, des gezahlten Betrags und der Zahlungsmethode.

Erfasse die Rückgabe des Tieres in der Anigu Tierverwaltung, indem du das Datum und die Uhrzeit der Rückgabe dokumentierst.

Übereignung an den Tierschutzverein

Wenn der Eigentümer das Tier nicht zurück erhält, wird es von den Behörden häufig an den Tierschutzverein übereignet. In diesem Fall zahlt die Behörde einen einmaligen Betrag, anstatt zukünftige monatliche Raten zu entrichten.

Vereinbare die Übereignungsgebühr mit der Behörde. Lege dann die Übereignung in der Anigu Tierverwaltung an. Erfasse das Datum des Eigentumsübergangs. Die Behörde hat das Tier zuvor beschlagnahmt und mit ihr wird jetzt der Übereignungsvertrag vereinbart, deshalb wird sie als Vorbesitzer im Vertrag geführt.

Lasse den Übereignungsvertrag von der Behörde unterzeichnen. Du kannst hierzu die Online-Zustimmung verwenden.

Die Verwahrung ist mit Anlage der Übereignung automatisch beendet.

Vermittlung

Die Vermittlung eines Tieres ist sowohl während der Verwahrung als auch nach der Übereignung möglich. Der Vermittlungsprozess verläuft ähnlich wie bei anderen Tieren. Sobald eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat, wird die Verwahrung automatisch beendet.

Warnung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Behörde bei der Vermittlung eines Verwahrungstieres in der Regel spezifische Anforderungen stellt. Diese Anforderungen können im Tierprofil im Reiter Vermittlung dokumentiert werden.

Falls die Behörde auch die Vorkontrolle bei der Vermittlung übernimmt, kann diese als externe Vorkontrolle in der Anigu Tierverwaltung erfasst werden.