Anigu Tiersoftware Tutorial
Verwahrungen
- Voraussetzungen
- Verwahrung aufnehmen
- Bestätigung der Verwahrung
- Monatliche Abrechnung
- Vermittlung
- Ende der Verwahrung
Diese Anleitung richtet sich an Tierpfleger, die mit der Anigu Tierverwaltung Verwahrungen anlegen möchten.
Die Anigu Tierverwaltung ermöglicht die Erfassung und Verwaltung von Verwahrungen für Tiere.
Eine Verwahrung ist eine Unterbringung eines Tiers für eine Behörde oder auch eine andere Organisation. Die Besonderheit hierbei ist, dass der Auftraggeber (die Behörde) nicht der Eigentümer des Tieres ist.
Falls der Eigentümer das Tier direkt bei dir abgibt, solltest du stattdessen einen Daueraufenthalt anlegen.
Voraussetzungen
Um Verwahrungen in der Anigu Tierverwaltung dokumentieren und abwickeln zu können, musst du das Modul "Verwahrungen" aktiv haben. Das aktive Modul erkennst du daran, dass du im linken Menü den Punkt "Verwahrungen" siehst. Sollte das Modul noch inaktiv sein, kannst du das in der "Administration" unter "Mein Anigu Zugang" → "Aktive Module" ändern.
In der "Administration" unter "Meine Tiere" kannst du Vertragsvorlagen für die "Verwahrung" hinterlegen. Hier solltest du folgende Vorlagen hinterlegen:
- Einen Vertrag mit der Behörde. Dieser Vertrag regelt, welche Tiere untergebracht werden und welchen Tagessatz die Behörde zahlt, sowie die weiteren Modalitäten der Verwahrung.
- Eine Auflistung der Kosten, in der du alle bisherigen Abrechnungen mit der Behörde auflistest. Dieses Dokument kannst du der Behörde zukommen lassen, falls sie Rückfragen haben oder du kannst es als Anlage an eine Rechnung verwenden.
Verwahrung aufnehmen
Um eine neue Verwahrung in der Anigu Tierverwaltung anzulegen, folge diesen Schritten:
- Klicke oben rechts auf das "+"-Symbol, um ein neues Element anzulegen.
- Wähle "Verwahrung" aus den verfügbaren Optionen.
- Trage die Informationen ein, wer die Verwahrung beauftragt hat. In der Regel ist dies das Veterinäramt.
- Erfasse ebenfalls, wer das Tier überbracht hat. Oft handelt es sich dabei um die Polizei oder einen Tiertaxi-Dienst.
- In das Feld "Vereinbarungen" trägst du Absprachen ein, die du mit der Behörde triffst. Diese werden in den Verwahrungsvertrag übernommen, falls du einen abschließt.
- Im Feld "Interne Notizen" kannst du weitere Infos über den Vorgang eintragen.
- Erfasse auch, ob dir die Behörde bereits Freigaben für gesundheitliche Behandlungen oder eine Kastration erteilt hat.
- Gehe zur Erfassung der Tierdaten über und trage alle relevanten Informationen ein, wie Rasse, Alter, Geschlecht, Chip-Nummer und besondere Merkmale des Tieres.
- Für jedes Tier kannst du entweder einen Tagessatz oder eine monatliche Gebühr eintragen. Diese Gebühr wird dann als Grundlage für die spätere Abrechnung genommen. Falls die Gemeinde mit dir einen Pauschalvertrag hat, kannst du hier einfach keine Gebühr eintragen.
- Nachdem du alle Daten erfasst hast, klicke auf "Verwahrung anlegen", um die Verwahrung in der Anigu Tierverwaltung zu speichern.
Die Verwahrung ist nun angelegt. Du kannst sie wieder öffnen, indem du im linken Menü "Verwahrungen" wählst und diese Verwahrung öffnest.
Bestätigung der Verwahrung
Für den Fall, dass das Tier lediglich von der Polizei oder einem Tiertaxi-Dienst gebracht wurde, ist es möglicherweise erforderlich, die Verwahrung schriftlich zu bestätigen. In diesem Fall solltest du die zuständige Behörde über die Verwahrung informieren und den Tagessatz für die Verwahrung absprechen. Die getroffenen Vereinbarungen können in der Verwahrung festgehalten werden.
Du kannst hierzu ein Vertragsdokument erstellen und der Behörde zum Beispiel zur Online-Unterschrift zukommen lassen.
Tipp
Wir planen, diesen Prozess in Zukunft als eigenständigen Vorgang in der Software zu unterstützen.
Monatliche Abrechnung
Bei Anlage der Verwahrung hast du angegeben, wie hoch der Tagessatz für die einzelnen Tiere ist. Um die Verwahrung abrechnen zu können, musst du in regelmäßigen Abständen eine Abrechnung mit der Behörde über die tatsächlich anfallenden Kosten machen. Dies musst du selbst dann machen, wenn du keinen Tagessatz angeben hast, damit Tierarztkosten und ähnliches abgerechnet werden.
Sobald eine Abrechnung für die Verwahrung gemacht werden kann, erscheint sie in der Liste der Vorgänge, die abgerechnet werden müssen. Du erreichst die Liste in der "Organisation" durch Klick auf "Offene Forderungen". Oft möchtest du hier jedoch nicht sofort abrechnen, sondern kannst bis zum Ende des Monats warten.
Tipp
In der Anigu Tierverwaltung werden die Kosten immer bei der Behörde als offener Posten angezeigt, da diese für die Kostenabrechnung mit dem Eigentümer verantwortlich ist.
Die Anigu Tierverwaltung schlägt hier automatisch eine monatliche Abrechnung vor und füllt dir automatisch die Werte entsprechend der tatsächlichen/erwarteten Aufenthaltsdauer der Tiere aus. Du kannst hier weitere Kosten eintragen, zum Beispiel Tierarztbehandlungen oder gesonderte Aufwände.
Falls die Behörde für den Zeitraum nichts zahlen muss, kannst du einfach keine Kosten eintragen. Du musst dann aber den Zeitraum trotz dem anlegen, um zu signalisieren, dass er abgerechnet wurde und keine Sonderkosten angefallen sind.
Nach Anlage des Abrechnungszeitraums erscheint er als offener Posten für die Behörde. Du findest alle Abrechnungen für die Behörde im entsprechenden Kontakt im Reiter "Zahlungen". Dort kannst du auch eine Sammelzahlung erstellen/erfassen und so mehrere Verwahrungen gleichzeitig abrechnen.
Die Anigu Tierverwaltung erstellt keine Rechnung für dich. Diese musst du extern erstellen und an die Behörde senden. Nachdem die Behörde bezahlt hat, kannst du die Zahlung in der Anigu Tierverwaltung als bezahlt markieren.
Vermittlung
Oft können Eigentümer ihr Tier nicht mehr zurücknehmen. Das Tier kannst du dann an neue Besitzer vermitteln, selbst wenn es sich aktuell noch in Verwahrung befindet.
Die Vermittlung eines Tieres ist sowohl während der Verwahrung als auch nach der Übereignung möglich. Der Vermittlungsprozess verläuft ähnlich wie bei anderen Tieren.
Während der Verwahrung darf das Tier nur vermittelt werden, wenn die Behörde dem zustimmt. Die Zustimmung der Behörde kannst du in der Verwahrung unter Freigaben erfassen. Das Tier ist dann noch nicht zur Vermittlung freigegeben, die eigentliche Vermittlungsfreigabe musst du nochmals in den Stammdaten des Tieres im Tab "Vermittlung" machen.
Warnung
Es ist wichtig zu beachten, dass die Behörde bei der Vermittlung eines Verwahrungstieres in der Regel spezifische Anforderungen stellt. Diese Anforderungen können im Tierprofil im Reiter Vermittlung dokumentiert werden.
So ist es manchmal erforderlich, eine spezielle Vereinbarung mit dem Adoptant zu treffen, damit dieser das Tier heraus geben muss, falls der Eigentümer das Tier doch zurück erhalten darf.
Du wirst bei einer Vermittlung automatisch gewarnt, wenn die Freigabe der Behörde oder deine Vermittlungsfreigabe fehlt.
Sobald eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat, wird die Verwahrung automatisch beendet.
Falls die Behörde auch die Vorkontrolle bei der Vermittlung übernimmt, kann diese als externe Vorkontrolle in der Anigu Tierverwaltung erfasst werden.
Für die Abrechnung einer Vermittlung von Verwahrtieren mit der Behörde gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Das Tierheim vermittelt das Tier im Auftrag der Behörde:
- Du rechnest die Verwahrung des Tieres bis zum Tag der Vermittlung mit der Behörde ab
- Du vermittelst das Tier für die Behörde (Eigentümer des Tieres) und legst einen Vorgang für die Adoption an
- Der neue Besitzer zahlt dir die Adoptionsgebühr, welche du an die Behörde überweist
- Das Tierheim übernimmt den Hund von der Behörde und vermittelt dann weiter:
- Auch in diesem Fall rechnest du die Verwahrung bis zum Tag der Vermittlung mit der Behörde ab
- Am Tag der Adoption wird eine Übernahme in der Anigu Tierverwaltung angelegt; du kaufst der Behörde das Tier ab und zahlst ihr den Betrag, den du dann wiederum für die Adoption verlangst
- Du legst eine Adoption für das Tier an und vermittelst es an die neuen Besitzer, dieser zahlt dir die Adoptionsgebühr
Ende der Verwahrung
Wenn die Tiere zu Ende der Verwahrung an die Behörde, den Eigentümer oder jemand drittes heraus gegeben werden, kannst du dies in der Verwahrung erfassen. Für alle anderen Vorgänge (Adoption, Tod, ...) kannst du den entsprechenden Vorgang anlegen und die Verwahrung wird damit automatisch beendet.
Rückgabe an den Eigentümer
Wenn die Behörde das Tier zur Rückgabe an den Eigentümer freigibt, ist es in der Regel erforderlich, dass der Eigentümer zuerst eine Zahlung leistet.
Überprüfe, ob alle Kosten, die mit Tierarztleistungen und der Unterbringung des Tieres gemäß dem vereinbarten Tagessatz verbunden sind, in den entsprechenden Abrechnungszeiträumen als Forderung eingetragen wurden. Erstelle gegebenenfalls einen neuen Abrechnungszeitraum bis zum heutigen Tag mit den fälligen Restkosten.
Nun kannst du die Zahlung des Eigentümers erfassen, falls dieser nicht direkt an die Behörde gezahlt hat. Wenn du die Zahlung anlegst, solltest du angeben, dass du sie vom Eigentümer erhalten hast.
Erfasse die Rückgabe des Tieres in der Anigu Tierverwaltung, indem du das Datum und die Uhrzeit der Rückgabe dokumentierst und angibst, an wen das Tier herausgegeben wurde.
Übereignung an deinen Tierschutzverein
Wenn der Eigentümer das Tier nicht zurückerhält, wird es von den Behörden häufig an den Tierschutzverein übereignet. In diesem Fall zahlt die Behörde einen einmaligen Betrag, anstatt zukünftige monatliche Raten zu entrichten.
Tipp
Eine Übereignung ist keine Pflicht. Du kannst auch nachdem bekannt ist, dass das Tier nicht zum Eigentümer zurück kann, es weiter als Verwahrung führen und monatlich mit der Behörde abrechnen, bis das Tier vermittelt wurde.
Vereinbare die Übereignungsgebühr mit der Behörde. Lege dann die Übereignung in der Anigu Tierverwaltung an. Erfasse das Datum des Eigentumsübergangs. Die Behörde hat das Tier zuvor beschlagnahmt und mit ihr wird jetzt der Übereignungsvertrag vereinbart, deshalb wird sie als Vorbesitzer im Vertrag geführt.
Lasse den Übereignungsvertrag von der Behörde unterzeichnen. Du kannst hierzu die Online-Zustimmung verwenden.
Die Verwahrung ist mit Anlage der Übereignung automatisch beendet.
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